Juristisches Lexikon

Herstellungsklage

... kann von einem Ehegatten bei Verletzung der ehelichen Lebensgemeinschaft zur Herstellung des ehelichen Lebens (z.B. der ehelichen Wohngemeinschaft) erhoben werden. Das Verfahren hat allerdings geringe praktische Bedeutung, zumal das Urteil nicht vollstreckt werden kann (vgl. § 888 Abs. 2 Zivilprozessordnung).
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