Herabstufung
... ist die Bezeichnung für die beamtenrechtlichen Disziplinarstrafen der Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe oder der Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (vgl. § 5 Abs. 1 Bundesdisziplinarordnung). Eine Herabstufung ist auch bei der Umbildung und Auflösung einer Behörde oder mit Zustimmung des Beamten möglich (vgl. § 26 Bundesbeamtengesetz).