Juristisches Lexikon

Herabstufung

... ist die Bezeichnung für die beamtenrechtlichen Disziplinarstrafen der Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe oder der Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (vgl. § 5 Abs. 1 Bundesdisziplinarordnung). Eine Herabstufung ist auch bei der Umbildung und Auflösung einer Behörde oder mit Zustimmung des Beamten möglich (vgl. § 26 Bundesbeamtengesetz).
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