Juristisches Lexikon

Heizkosten

... sind Nebenkosten bei der Vermietung von Wohnraum. Entsprechend den Bestimmungen der Heizkostenverordnung vom 23.2.1981 muss der Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser umlegen, auch wenn dies im Mietvertrag nicht vereinbart ist. Umlagefähig sind u.a. die Kosten der verbrauchten Brennstoffe einschliesslich der Kosten der Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms für die Heizungsanlage, die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der Verbrauchserfassung.
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