Heiratsbuch
Jede Eheschließung ist im Beisein der Ehegatten und der Zeugen im Heiratsbuch zu beurkunden. Die Eintragung ist von den Ehegatten, den Zeugen und dem Standesbeamten zu unterschreiben. Vgl. §§ 9 und 11 Personenstandsgesetz.