Juristisches Lexikon

Heim

... ist ein Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim oder eine gleichartige Einrichtung, die alte Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnimmt und betreut, soweit es sich nicht um ein Krankenhaus, eine Tageseinrichtung oder eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation handelt. Vgl. Gesetz über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige vom 7.8.1974.
<<   HehlereiHeimarbeiter   >>