Hauptverwaltungsbeamter
... ist der Leiter der Verwaltung einer Gemeinde oder eines Kreises. In den Kreisen führt er die Bezeichnung Landrat oder Oberkreisdirektor, in den Gemeinden Bürgermeister (Oberbürgermeister) oder Gemeindedirektor (Stadt- oder Oberstadtdirektor). In der Regel führt der Hauptverwaltungsbeamte die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Gemeinde- und Kreisordnungen der Bundesländer treffen jedoch sehr unterschiedliche Regelungen.