Juristisches Lexikon

Hauptverwaltungsbeamter

... ist der Leiter der Verwaltung einer Gemeinde oder eines Kreises. In den Kreisen führt er die Bezeichnung Landrat oder Oberkreisdirektor, in den Gemeinden Bürgermeister (Oberbürgermeister) oder Gemeindedirektor (Stadt- oder Oberstadtdirektor). In der Regel führt der Hauptverwaltungsbeamte die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Gemeinde- und Kreisordnungen der Bundesländer treffen jedoch sehr unterschiedliche Regelungen.
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