Hauptversammlungsbeschluss
... ist die Form, in der die Aktionäre in der Hauptversammlung ihre Entscheidungen treffen. Grundsätzlich bedürfen die Beschlüsse der einfachen Mehrheit (= Mehrheit der abgegebenen Stimmen). Das Stimmrecht wird nach Aktiennennbeträgen ausgeübt. Vgl. §§ 133 ff. Aktiengesetz. Hauptversammlungsbeschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 241 Aktiengesetz) nichtig sein. Aus den in § 243 Aktiengesetz genannten Gründen kann ein Beschluss angefochten werden.