Hauptfeststellung
... ist die in einem festen Turnus wiederkehrende allgemeine Bewertung einer Vermögensart, die auch dann erfolgt, wenn Art und Umfang der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit nicht geändert haben. Das Bewertungsgesetz sieht Hauptfeststellungen in Zeitabständen von drei Jahren für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens und von sechs Jahren bei den übrigen Vermögensarten vor. Die letzte Hauptfeststellung für die Einheitswerte des Grundvermögens erfolgt auf den 1.1.1964.