Juristisches Lexikon

Hare-Niemeyer-Verfahren

... ist ein Berechnungsmodus zur Sitzverteilung bei Parlamentswahlen nach der Zahl der für die Liste der einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen im Rahmen der Verhältniswahl. Nach dem Prinzip der mathematischen Proportion wird die Gesamtzahl der Abgeordneten sitze mit der Zahl der Stimmen der einzelnen Partei vervielfacht und das Produkt mit der Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien zusammen geteilt. Jede Partei erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Noch verbleibende Sitze sind den Parteien in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. U.a. richtet sich die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
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