Juristisches Lexikon

Handwerksrolle

... ist ein von den Handwerkskammern geführtes Verzeichnis, in das die selbstständigen Handwerker des Bezirks mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk eingetragen sind. In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder in einem diesem verwandten Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für den selbstständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe. Vgl. §§ 6 ff. Handwerksordnung.
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