Juristisches Lexikon

Handwerksbetrieb

... ist jeder stehende Gewerbebetrieb, der handwerksmässig selbstständig betrieben wird und vollständig oder in wesentlichen Tätigkeiten ein Gewerbe umfasst, das in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt ist. Im Gegensatz zum Industriebetrieb sind Merkmale des Handwerks die geringere Betriebsgröße, ein geringerer Grad der Technisierung, die persönliche Mitarbeit des Betriebsinhabers, die Einzelfertigung aufgrund individueller Bestellung, die Fertigung mehr nach lokalen Bedürfnissen, eine umfassendere Ausbildung der Mitarbeiter. Der selbstständige Betrieb eines Handwerks bedarf der Erlaubnis (Eintragung in die Handwerksrolle). Vgl. Handwerksordnung vom 17.9.1953.
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