Juristisches Lexikon

Handelsklauseln

... sind Abkürzungen in Handelsgeschäften, die die Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zwischen den Vertragspartnern regeln. Eine solche Klausel ist z.B. "frei Haus"; sie bedeutet, dass der Verkäufer sämtliche Kosten und Gefahren bis zum Haus des Käufers trägt. Die Abkürzung ca. (circa) beinhaltet, dass bei der Erfüllung des Vertrags ein gewisser Spielraum in Bezug auf Menge, Zeit und Preis entsprechend dem Handelsbrauch besteht.
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