Juristisches Lexikon

Hand- und Spanndienste

... beinhaltet die in den Gemeindeordnungen einiger Bundesländer (z.B. Baden-Württembergs und Bayerns) enthaltene Pflicht der Einwohner, bei der Erfüllung vordringlicher Aufgaben mitzuhelfen. Heute ist diese Verpflichtung allerdings nur noch in ländlichen Gebieten anzutreffen.
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