Hand- und Spanndienste
... beinhaltet die in den Gemeindeordnungen einiger Bundesländer (z.B. Baden-Württembergs und Bayerns) enthaltene Pflicht der Einwohner, bei der Erfüllung vordringlicher Aufgaben mitzuhelfen. Heute ist diese Verpflichtung allerdings nur noch in ländlichen Gebieten anzutreffen.