Juristisches Lexikon

Hammelsprung

... ist ein parlamentarisches Abstimmungsverfahren, das stattfindet, wenn keine Einigung über das Ergebnis einer Abstimmung erzielt wird. Die Abgeordneten verlassen den Saal und kehren durch die mit "Ja", "Nein" und "Enthaltung" gekennzeichneten Türen zurück. Dabei werden sie von Schriftführern laut gezählt. Vgl. § 51 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundestages.
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