Juristisches Lexikon

Hamburg

... ist ein Land (Stadtstaat) der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Verfassung vom 6.6.1952 ist die Bürgerschaft das Landesparlament. Sie wird für vier Jahre gewählt und besteht aus 120 Abgeordneten. Der Vorstand der Bürgerschaft setzt sich aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und vier Schriftführern zusammen. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Landesregierung. Er besteht aus dem Präsidenten (Erster Bürgermeister), dessen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) sowie weiteren Senatoren. Der Senat bestimmt die Richtlinien der Politik, innerhalb deren die Senatoren die einzelnen Senatsämter und Fachbehörden leiten.
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