Juristisches Lexikon

Hagelversicherung

... ist eine Versicherung, bei der der Versicherer für den Schaden haftet, der an den versicherten Bodenerzeugnissen durch Einwirkung des Hagelschlags entsteht. Der Versicherte hat den Versicherungsfall binnen vier Tagen nach dem Eintritt zur Anzeige zu bringen. Durch die Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Vgl. §§ 108 ff. Versicherungsvertragsgesetz.
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