Juristisches Lexikon

Haftung

... im engeren Sinne bedeutet, dass das Vermögen einer Person dem Zugriff der Gläubiger unterliegt. Sie wird durch Zwangsvollstreckung und Konkurs verwirklicht. Im weiteren Sinne bedeutet Haftung, dass jemand für etwas einstehen muss (z.B. für einen entstandenen Schaden). Die Haftung kann sich aus Vertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Grundsätzlich setzt eine Haftung Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Unsere Rechtsordnung kennt allerdings auch eine verschuldensunabhängige Haftung (z.B. die Haftung des Tierhalters oder die Haftung des Herstellers eines Produkts.
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