Juristisches Lexikon

Häusliche Gemeinschaft

... ist eine der Hauptpflichten der Ehegatten. Sie hat in der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft ihre rechtliche Grundlage (§ 1353 BGB). Dieser ehelichen Lebensgemeinschaft entspricht grundsätzlich ein gemeinschaftlicher Wohnsitz beider Ehegatten.
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