Juristisches Lexikon

Gruppenwahl

... ist die Wahl der Mitglieder des Betriebsrats durch Angestellte und Arbeiter des Betriebs in getrennten Wahlgängen. Besteht der Betriebsrat aus mehr als einer Person, so wählen die Arbeiter und Angestellten ihre Vertreter in getrennten Wahlgängen, es sei denn, dass die wahlberechtigten Angehörigen beider Gruppen vor der Neuwahl in getrennten, geheimen Abstimmungen die gemeinsame Wahl beschließen. Vgl. § 14 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz.
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