Juristisches Lexikon

Grundschule

... ist die Grundlage aller weiteren Bildungswege. In ihr werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrgangs unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schüler unter Einbeziehen von Elementen des spielerischen Lernens im Unterricht Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Am Ende der 4. Klasse wird eine weitgehend verbindliche Empfehlung für die weiterführenden Schulen ausgesprochen.
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