Juristisches Lexikon

Grundsteuer

... ist eine Gemeindesteuer. Steuergegenstand ist der bebaute und unbebaute Grundbesitz, das sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, das Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes (z.B. Wohngrundstücke, Bauland) und die Betriebsgrundstücke (Grundbesitz, der zu einem gewerblichen Betriebsvermögen gehört). Die Festsetzung der Grundsteuer gliedert sich in die Feststellung des Einheitswerts für den Steuergegenstand, die Festsetzung des Steuermessbetrags und die Festsetzung und Erhebung der Steuer. Vgl. im Einzelnen das Grundsteuergesetz vom 7.8.1973.
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