Juristisches Lexikon

Grundschuldbrief

... wird über die Grundschuld erteilt, falls die Beteiligten nicht den Ausschluss der Erteilung vereinbaren. Die Briefgrundschuld wird durch Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Gläubiger darüber, dass das Grundstück entstehen soll, durch Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch und Übergabe des Grundschuldbriefs begründet. Der Brief dient zum Nachweis der Gläubigerstellung und erleichtert die Übertragung der Grundschuld, weil er sie von der Eintragung ins Grundbuch unabhängig macht.
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