Juristisches Lexikon

Grundschuld

... ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Sie ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Berechtigten eine bestimmte Geldforderung zu zahlen ist. Es haftet also das Grundstück und nicht der jeweilige Eigentümer. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht vom Bestand einer zu sichernden Forderung abhängig. Die Grundschuld entsteht durch Einigung und Eintragung ins Grundbuch. Vgl. §§ 1191 ff. BGB.
<<   GrundrechtsmündigkeitGrundschuldbrief   >>