Juristisches Lexikon

Grundrechtsbindung

... beantwortet die Frage, wer durch die Grundrechte verpflichtet wird. Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz bestimmt als Verpflichtete den Staat in seinen Funktionen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung.
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