Juristisches Lexikon

Grundpflichten

... sind verfassungsrechtlich begründete Pflichten des Einzelnen gegenüber dem Staat. Verfassungsunmittelbar besteht z.B. die Wehr- und Zivildienstpflicht, ferner die Erziehungspflicht der Eltern (Art. 6 Abs. 2, 12a Grundgesetz).
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