Juristisches Lexikon

Grundpfandrechte

... sind Belastungen (dingliche Rechte), die zur Sicherung einer Forderung auf einem Grundstück ruhen. Sie sind ein im Kreditwesen sehr verbreitetes und gebräuchliches Sicherungsmittel für Kreditzahlungen der Banken und Sparkassen. Als Grundpfandrechte kennt das BGB die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld.
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