Juristisches Lexikon

Grundordnung (Freiheitlich Demokratische)

... ist die Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- oder Willkürherrschaft rechtliche Herrschaft auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und in Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu ihren grundlegenden Prinzipien rechnen Achtung vor den Menschenrechten, vor allem auf Leben und Persönlichkeitsentfaltung, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Bundesregierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip, Chancengleichheit für alle Parteien, Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition. Das Grundgesetz verwendet diesen Begriff u.a. in Art. 18 und 21.
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