Juristisches Lexikon

Grundhandelsgewerbe

... stellen die in § 1 Abs. 2 bezeichneten Tätigkeiten dar. Die dort genannten Gewerbebetriebe gelten immer als Handelsgewerbe. Wer sie betreibt, ist notwendigerweise Kaufmann. Grundhandelsgewerbe sind u.a. die Umsatzgeschäfte, und Lohnfabrikation.
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