Juristisches Lexikon

Glaubensfreiheit

... ist ein durch Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Grundrecht. Sie besteht in der Freiheit zu einer Überzeugung vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines göttlichen Wesens zu gelangen und seinen Lebensraum zu gestalten, der dieser Überzeugung entspricht. Das Grundrecht umfasst allerdings nicht nur den Glauben im Sinne eines Fürwahrhaltens von religiösen Inhalten; neben dieser positiven Freiheit umfasst die Glaubensfreiheit auch die negative Freiheit, die die Existenz eines Gottes in welcher Gestalt auch immer verneint.
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