Juristisches Lexikon

Girogeschäft

... ist ein Bankgeschäft, das die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs beinhaltet (§ 1 Nr. 9 Kreditwesengesetz). Grundlage des Girogeschäfts ist der Girovertrag zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden. Dabei handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB.
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