Juristisches Lexikon

Gezielter Todesschuss

... ist ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird. Der finale Todesschuss ist in einigen Bundesländern (z.B. in Bayern und Baden-Württemberg) als intensivste Form zur Herbeiführung der Angriffsunfähigkeit polizeirechtlich zulässig, wenn er als das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
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