Gewissensfreiheit
... ist ein in Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz garantiertes Grundrecht. Es beinhaltet die Freiheit des Menschen, nach seinem Gewissen zu entscheiden und danach zu handeln. Eine Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, an den Kategorien "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte. Die Entscheidung des Gewissens führt also zu einem unausweichlichem Muss für den Entscheidungsträger, dem er sich bei seinem Handeln nicht ohne Not entziehen kann.