Juristisches Lexikon

Gewinnverwendungsbeschluss

... ist der Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, durch den die Verwendung des Bilanzgewinns festgelegt wird. In dem Beschluss sind der Bilanzgewinn, der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag, die in Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge, ein Gewinnvortrag und der zusätzliche Aufwand aufgrund des Beschlusses anzugeben. Vgl. § 174 Aktiengesetz.
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