Juristisches Lexikon

Gewinn- und Verlustrechnung

... und Bilanz bilden den Jahresabschluss des Kaufmanns. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung hat der Kaufmann zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres seinen Aufwendungen die Erträge des Geschäftsjahres gegenüberzustellen. Kapitalgesellschaften (z.B. die Aktiengesellschaft oder die GmbH) haben die Gewinn-und-Verlust-Rechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Vgl. §§ 242 ff., 275 ff. Handelsgesetzbuch.
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