Juristisches Lexikon

Gewinnabführungsvertrag

... ist ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Darunter fällt auch ein Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien es übernimmt, ihr Unternehmen für Rechnung eines anderen Unternehmens zu führen. Vgl. § 291 Abs. 1 Aktiengesetz. Die körperschaftsteuerliche Behandlung von Gewinnabführungsverträgen richtet sich nach den §§ 14 bis 19 Körperschaftsteuergesetz.
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