Juristisches Lexikon

Gewerblicher Rechtsschutz

... bezieht sich auf eine Reihe von Gesetzen, deren gemeinsames rechtspolitisches Ziel im Schutz des gewerblichen Schadens in seinen Entwicklungsmöglichkeiten und seinen Leistungsergebnissen liegt. Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Nicht dazu zählt das Urheberrecht, da es nicht auf die gewerbliche Verwertbarkeit der schöpferischen Leistung des Urhebers abstellt.
<<   GewerbezentralregisterGewerbsmäßige Hehlerei   >>