Juristisches Lexikon

Gewerbezentralregister

... ist ein beim Bundeszentralregister eingerichtetes Register, in das neben bestimmten Bußgeldentscheidungen auch Verwaltungsentscheidungen aufgenommen werden, die mit der Gewerbeausübung in Zusammenhang stehen. Auf Antrag erteilt die Registerbehörde einer Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. Vgl. §§ 149 ff. Gewerbeordnung.
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