Juristisches Lexikon

Gewerbe

... ist jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion und der freien Berufe. Der Begriff des Gewerbes hat u.a. Bedeutung im Gewerberecht, Handelsrecht und im Steuerrecht.
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