Juristisches Lexikon

Gewerbeaufsicht

... ist die staatliche Kontrolle über die Gewerbebetriebe. Sie ist in der Gewerbeordnung und in zahlreichen weiteren Gesetzen geregelt. Die Gewerbeaufsicht obliegt in der Regel den Regierungspräsidien (Bezirksregierungen) oder den eingerichteten Gewerbeaufsichtsämtern.
<<   GewerbeGewerbeaufsichtsamt   >>