Juristisches Lexikon

Gestattung

... ist eine Form der Erlaubnis des Inhalts, dass ein generelles gesetzliches Verbot im Einzelfall aufgehoben wird. Sie darf nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ergehen und dann erteilt werden, wenn besondere Gründe das Interesse an der Aufrechterhaltung des Verbots überwiegen.
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