Juristisches Lexikon

Geständnis

... liegt vor, wenn eine Tatsachenbehauptung eines anderen von einem Beschuldigten oder einem Beteiligten als wahr bezeichnet wird. Im Strafprozess unterliegt ein Geständnis der freien Beweiswürdigung (§ 261 Strafprozessordnung. Im Zivilprozess bedürfen die von einer Partei behaupteten Tatsachen insoweit keines Beweises, als sie im Laufe des Rechtsstreits von dem Gegner zugestanden sind (vgl. §§ 288 ff. Zivilprozessordnung).
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