Juristisches Lexikon

Gestaltungsrecht

... ist das Recht einer Person, unmittelbar ein bestehendes Rechtsverhältnis zu verändern. Entsprechende Rechte sind z.B. die Kündigung, der Rücktritt und die Anfechtung. In der Regel werden an Gestaltungsrechte keine besonderen formellen Anforderungen gestellt. Grundsätzlich kann ein Gestaltungsrecht nicht widerrufen werden.
<<   GestaltungsanklageGeständnis   >>