Juristisches Lexikon

Gestaltungsanklage

... ist eine Klageart, mit der eine bestehende Rechtslage umgestaltet wird. Mit dem Eintritt der Rechtskraft wird eine bisher nicht bestehende Rechtsfolge herbeigeführt (z.B. Auflösung einer Ehe, Aufhebung eines Verwaltungsakts). Gestaltungsklagen wirken gegenüber jedermann.
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