Juristisches Lexikon

Gesetzwidrigkeit

... des Rechtsgeschäfts liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt (§ 134 BGB). Verbotsvorschriften finden sich im BGB und in anderen Gesetzen (z.B. Strafgesetzbuch, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit). Nichtig ist also etwa ein Rechtsgeschäft, das gegen das Strafgesetzbuch verstößt (z.B. Hehlerei).
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