Juristisches Lexikon

Gesetzmäßigkeit

... der Verwaltung. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden. Alle Maßnahmen der Verwaltung müssen deshalb mit dem Gesetz in Einklang stehen. Daneben bedarf jede belastende Maßnahme einer gesetzlichen Regelung.
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