Juristisches Lexikon

Gesetzliches Schuldverhältnis

... ist ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, das nicht auf der Grundlage eines Rechtsgeschäfts, sondern unmittelbar kraft Gesetzes entsteht. So kann das Schuldverhältnis z.B. aufgrund einer Rechtsverletzung wie etwa einer unerlaubten Handlung nach §§ 823 ff. BGB entstehen.
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