Juristisches Lexikon

Gesetzliches Pfandrecht

... ist ein Pfandrecht an einer Sache, das nicht durch Rechtsgeschäft, sondern unmittelbar kraft Gesetzes entsteht. So besteht etwa kraft Gesetzes das Pfandrecht des Vermieters (§ 559 BGB) und des Gastwirts (§ 704 BGB). Das Pfandrecht sichert eine Forderung dahin gehend, dass es dem Pfandgläubiger (z.B. dem Vermieter) die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen.
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