Juristisches Lexikon

Gesellschaftsschulden

... sind Verbindlichkeiten einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft. Für Gesellschaftsschulden dieser Gesellschaften haftet das Gesellschaftsvermögen; daneben aber auch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
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