Juristisches Lexikon

Gesellschaftsvermögen

... ist das Vermögen einer Gesellschaft. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Gesellschaftsvermögen die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände. Es wird gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter (§ 718 BGB). Das Gesellschaftsvermögen ist rechtlich und wirtschaftlich vom Privatvermögen der Gesellschafter zu unterscheiden.
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