Juristisches Lexikon

Gesellschaftsrecht

... ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Gesellschaftsvertrag gegründet wurden. Das Gesellschaftsrecht ist in verschiedenen Gesetzen, so im BGB, Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch, Genossenschaftsgesetz oder dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung geregelt.
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